Laserschutz

Als Laserschutzbeauftragter kann ich die in der Optischen Strahlenverordnung geforderte laserschutztechnische Betreuung abdecken. Nach dieser Verordnung benötigen Unternehmen ab einem Laser der Klasse 3 einen Laserschutzbeauftragten.

Hierbei unterstütze ich Unternehmen in der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung und führe die jährliche Unterweisung in Ihrem Namen durch.